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Medizinrecht: 50.000 € Schmerzensgeld - Falsche Prostatakrebsdiagnose, Folge: Impotenz und Harninkontinenz

09.07.2001

Falsche Prostatakrebsdiagnose – Impotenz und Harninkontinenz

Der Kläger leidet infolge der Operation, die auf einem Diagnoseirrtum beruhte, weil es sich um eine bloße Verdachtsdiagnose handelte, unter Inkontinenz, Ejakulations- und Erektionsunfähigkeit und unter völligem Verlust der sexuellen Aktivitäten.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde zusätzlich berücksichtigt, dass sich der Kläger nicht nur – völlig unnötig – einem schweren operativen Eingriff mit allen damit verbundenen Beeinträchtigungen unterziehen musste, sondern auch – ebenfalls ohne tatsächlichen Hintergrund – der psychischen Ausnahmesituation, die mit der Eröffnung einer Krebsdiagnose verbunden ist, ausgesetzt war. Schmerzensgeld: 50.000 €


OLG Celle, Urt. vom 09.07.2001 - 1 U 64/00 - OLGR 2001, 250

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht

 

 
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